SVE
Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)
Eine SVE besuchen Kinder, die einer nachhaltigen Förderung bedürfen und einen sonder- pädagogischen Förderbedarf aufweisen, dem in Kindergärten oder in integrativen Kindergärten, oder durch Frühförderung oder msH nicht oder nicht ausreichend entsprochen werden kann.
Zeitraum: 3 Jahre vor regelmäßigem Beginn der Schulpflicht
Aufgaben und Ziele
- Vorbereitung auf schulische Anforderungen
Aufnahme
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten und auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens
- Entscheidung liegt beim Schulleiter (bei staatlichen Einrichtungen) bzw. beim Träger (bei privaten Einrichtungen)
- regelmäßig zu Beginn eines Schuljahres
Beendigung
- mit Schuleintritt
- mit Eintritt in den Kindergarten oder in eine vergleichbare Einrichtung oder
- auf Antrag der Erziehungsberechtigten, oder
- wenn eine weitere Förderung an der SVE nicht möglich oder nicht erforderlich ist