Fachbereiche
Berufsschule in den einzelnen Ausbildungsberufen von einer Dauer von 2, 3 oder 3,5 Jahren.
Berufsausbildung nach § 25 BBIG in einem anerkannten Ausbildungsberuf durch Betrieb und Berufsschule.
Ergebnis:
Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief, guter Verdienst in anspruchsvoller Tätigkeit.
oder
Ausbildung in einem Werkerberuf nach § 58 BBIG in einem Zeitraum von 3 Jahren in Betrieb und Berufsschule mit reduziertem Schwierigkeitsgrad.
Ergebnis:
Anerkannter Berufsabschluss mit Gesellenbrief, mittlerer Verdienst, Fachkraft